Radverkehr im Gespräch: Ordnungsamt Hagen

Nach einer kleinen Pause gab es am 29.6.2022 eine Fortsetzung unserer öffentlichen Reihe „Radverkehr im Gespräch“, diesmal zusammen mit dem Fußverkehr (Ortsgruppe Hagen des FUSS e.V.). Unser Gast war der Leiter des Ordnungsamtes Thomas Lichtenberg.

falsch parkende Autos auf Fußweg mit Radverkehr-frei-Schild. Fast die ganze Breite ist versperrt.

In einer Runde von knapp zehn Personen erläuterte Herr Lichtenberg mit der offiziellen Dienstbezeichnung „Fachbereichsleiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ diverse Aspekte der Radwegeplanung und -kontrolle, in die das Ordnungsamt involviert ist. Zudem war auch einiges über Fußwege zu erfahren.

Eher weniger bekannt war die Zuständigkeit des Ordnungsamt für die Umsetzung verschiedener Aspekte der Verkehrsplanung, z.B. die Detailplanung, wo genau geplante neue Verkehrsschilder errichtet werden, um den Verkehr nicht zu behindern. Die Position neuer städtischer Abfalleimer fällt andererseits nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamts, Baustellenabsperrungen aber schon.

Bei Baustellenabsperrungen wird, wie überall sonst, abgewogen, welcher Verkehrsart man die stärksten Einschränkungen zumutet. Hier passieren allerdings auch gelegentlich Umsetzungsfehler, die bei Nachricht an das Ordnungsamt jedoch zügig beseitigt werden.

Während die Zuständigkeit des Ordnungsamts für den ruhenden Verkehr (die Rad- und Fußverkehr häufig behindernden Falschparker) hinlänglich bekannt sein dürfte, war es für viele neu, dass auch Geschwindigkeitskontrollen vom Ordnungsamt durchgeführt werden. Geschwindigkeitskontrollen betreffen Fuß- und Radverkehr insofern als überhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen für diese Verkehrsteilnehmer*innen zur lebensgefährlichen Unfallursache werden kann. Zudem ist Fortbewegung zu Fuß oder auf dem Rad für Menschen wesentlich angenehmer, wenn der Autoverkehr ruhig fließt und sich im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung bewegt. Idealerweise läge die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Tempo 30, was sicherer und ruhiger ist – und im städtischen Verkehr sowieso im Schnitt eher unterschritten wird, auch wenn höhere Geschwindigkeiten theoretisch erlaubt sind.

Geschwindigkeitsbegrenzung festzusetzen ist natürlich nicht die Aufgabe des Ordnungsamts, sondern liegt derzeit in den Grundsätzen beim Parlament und im Bundesverkehrsministerium. (Der Rat der Stadt Hagen hat sich kürzlich dagegen entschieden, einer Initiative des Deutschen Städtetages beizutreten, die sich für mehr Entscheidungsspielraum der Städte bei der Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzt.)

Jedenfalls freuen wir uns sehr über die fünfzehn Personen, die in drei Schichten u.a. daran arbeiten, dass zumindest die für Rad- und Fußverkehr vorgesehenen Wege nicht noch mehr zugeparkt werden.


https://hagen.adfc.de/neuigkeit/radverkehr-im-gespraech-ordnungsamt-hagen

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