Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Hagen

1. Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr

Bisher verhindert die einseitige Ausrichtung des Verkehrsrechts auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs lebenswerte Städte und Gemeinden, in denen mehr Platz für die aktive Mobilität und für den Aufenthalt der Menschen zur Verfügung steht.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist weniger bekannt als die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gibt aber die grundlegende Richtung vor und ist damit eine Art Verfassung für den Straßenverkehr.

Eine der Grundschwächen des StVG ist, dass bisher Verkehrssicherheit und Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer*innen nicht genug berücksichtigt werden. Auch fehlen Regelungen, die Verkehr vermeiden helfen und ihn auf nachhaltige Verkehrsmittel umlenken können.

Ein angemessener Schutz vor Lärm- und Schadstoffemissionen fehlt ebenfalls, sodass die hohen Klima- und Umweltschutzpotenziale des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV nicht ausgeschöpft werden können.

Geänderte Bedingungen

Seit der Entstehung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO haben sich die Rahmenbedingungen deutlich geändert. Das damalige Ziel, das Auto als neuen und dominanten Faktor im Verkehr zu etablieren, ist völlig überholt.

Heute stehen andere Aspekte im Vordergrund, in erster Linie Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Vor allem aber ist es notwendig, Menschen und ihre Bedürfnisse ins Zentrum zu rücken und nicht das Auto oder andere Verkehrsmittel dem Menschen überzuordnen.

Dieser grundlegende Bewusstseinswandel muss sich im Straßenverkehrsrecht widerspiegeln – und erfordert eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes.

 

Deshalb fordert der ADFC:

  1. Ein neues Straßenverkehrsgesetz,  ausgerichtet an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden, mit der Vision Zero - null Verkehrstote - als Ziel, mit Klima- und Umwelt- und Gesundheitsschutzzielen, dem Leitbild nachhaltiger Stadt- und Verkehrsentwicklung und mehr
  2. Eine neue fahrradfreundliche StVO und Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mit vollständiger Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen und Vorrang für die Errichtung von Radverkehrsanlagen gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und mehr
  3. Modernisierung der relevanten Regelwerke und Richtlinien für den Radverkehr mit einer Ausrichtung an der Verkehrswende und Verkehrsplanung nach „menschlichem Maß", Ausrichtung an der Vision Zero, Vorgaben zur Verkehrsverlagerung und zu einem attraktiven Rad- und Fußverkehr und mehr

Der Aktionsplan mit allen detaillierten Forderungen steht in der blauen Medienbox zum Herunterladen bereit.

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